Der Beitragsempfänger ist zu zweckentsprechender Mittelverwendung verpflichtet. Ein positiver Entscheid der Stiftung kann mit Auflagen verbunden werden.
Die Beitragsempfänger sind verpflichtet, die Stiftung vor jeder wesentlichen Veränderung des Vorhabens (Projektierung, Hilfeleistung, Familienferien, etc.) bezüglich Inhalt, Termine und Mittelverwendung schriftlich zu informieren.