Beitragsleistungen an Familienferien mit behindertem Kind
Einreichefrist:
Gesuche um Beiträge sind grundsätzlich bereits in der Planungsphase schriftlich einzureichen, jedoch spätestens zwei Monate vor Ferienbeginn.
Inhalt:
In jedem Gesuch müssen alle notwendigen Angaben enthalten sein, die eine Beurteilung ermöglichen:
- Ort, Zeit und Dauer der Ferien (max. 1 Woche)
- Anzahl der Betreuungspersonen/behinderten Kinder
- Kostenaufstellung und vorgesehene Finanzierung
- Die Familienferien werden einmalig im Jahr unterstützt
Kostenbeiträge der Familie:
Jede Familie mit behindertem Kind hat grundsätzlich einen entsprechend den persönlichen Möglichkeiten zu leisten.? Der Beitrag, resp. die Teilfinanzierung durch Stiftung KINDER-BRÜCKE wird individuell bewertet. Die Stiftung übernimmt keine Defizitgarantien oder Nachzahlungen.
Auszahlungen:
Eine Beitragsleistung wird vor dem Ferienbeginn ausbezahlt. Nach den Ferien wird ein Nachweis verlangt (schriftlich).
Weiteres:
Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Richten Sie Ihren Antrag an:
9326 Horn
Schweiz
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Beitragsleistungen an Projekte
Einreichefrist:
Gesuche um Beiträge sind grundsätzlich bereits in der Planungsphase schriftlich einzureichen, jedoch spätestens drei Monaten vor dem geplanten Begin.
Inhalt:
In jedem Gesuch müssen alle notwendigen Angaben enthalten sein, die eine Beurteilung ermöglichen:
- Eine kurze Beschreibung Ihres Projektes mit einem Finanzplan
- Ziel des Projektes/Gesamtkosten
- Projektträger und Mitbeteiligte
- Andere Finanzquellen/Unterstützung
- Durchführungsort
- Welche Ideen gibt es zur Öffentlichkeitsarbeit
- Kostenaufstellung und vorgesehene Finanzierung
- Andere Sponsoren (wen vorhanden)
Kostenbeiträge:
Der Beitrag, resp. die Teilfinanzierung durch Stiftung KINDER-BRÜCKE wird durch den Stiftungsrat bewertet und in positivem Fall bewilligt.
Die Stiftung KINDER-BRÜCKE fördern Projekte mit nachweisbaren Kosten. Sie übernimmt keine Defizitgarantien oder Nachzahlen.
Auszahlungen:
Eine Beitragsleistung, resp. eine Teil-Beitragsleistung wird auf das Konto der Projektträgerschaft überweisen. Die Stiftung kann schon während der Projektrealisierung ein Nachweis verlangt (schriftlich).
Weiteres:
Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Richten Sie Ihren Antrag an:
9326 Horn
Schweiz
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