Stiftung KINDER-BRÜCKE
Kirchstrasse 5
9326 Horn
071 846 88 65
stiftung@kinder-bruecke.ch

Die Stiftung KINDER-BRÜCKE unterstützt im Rahmen des jeweiligen Jahresbudgets Familien mit behinderten Kindern:

  • Familienunterstützende Hilfeleistungen sowie Behandlungs- und Pflegekosten, die von öffentlichen Mitteln und Institutionen nicht abgedeckt werden, oder überbrückt Finanzlücken, bis ein Kostenträger ermittelt werden kann.
  • Direkte finanzielle Hilfe für Familienferien in der Schweiz
  • Familienunterstützende Projekte

 

Unterstützende Beiträge werden primär nach dem Subsidiärprinzip ausgerichtet.
Massgebend für den Entscheid sind Stiftungszweck und das durch den Stiftungsrat jährlich festgelegte Schwerpunktprogramm.

Finanzielle Verpflichtungen über mehrere Jahre zu Gunsten eines bestimmten Projektes sind ausgeschlossen, wenn nicht besondere Gründe für eine weitere Unterstützung sprechen.

Besondere Berücksichtigung finden unkonventionelle Projekte mit integrativem Potential oder Projekte, die gesetzliche Lücke schliessen.

 

Keine Beiträge werden gesprochen für:

  • Projekte, welche nachfinanziert werden müssen (Defizitgarantie)
  • Projekte oder Aktionen nach Realisierungsbeginn
  • Isolierte Einzelprojekte ohne hinreichende Verankerung im Lebensbereich Familie/behindertes Kind
  • Konzerte, Symposien, Vorträge oder Kongresse

 

Die Beiträge werden direkt an die Endempfänger ausgerichtet.

Gesuche für Projekte sind bereits in der Planungsphase an die Geschäftsstelle der Stiftung Kinder-Brücke, Kirchstrasse 5, CH-9326 Horn schriftlich einzureichen.

  • Mit Einreichung des Gesuches anerkennt der Gesuchsteller die vorliegende Richtlinie und die Beurteilung durch den Stiftungsrat.
  • Der Stiftungsrat entscheidet jährlich an drei Sitzungen über die Gesuche.
  • Die Gesuchsteller erhalten innerhalb von drei Wochen nach dem Entscheid einen schriftlichen Bescheid.
  • Der Beitragsempfänger erteilt der Stiftung das Recht, auf ihrer Website und anderen geeigneten Medien die Projekte zu publizieren und darüber zu berichten.

Gesuche für familienunterstützende Hilfeleistungen sowie Behandlungs- und Pflegekosten, die von öffentlichen Mitteln und Institutionen nicht abgedeckt werden, können laufend eingereicht werden. Diese werden individuell behandelt. Der Gesuchsteller wird persönlich innerhalb von zwei Wochen kontaktiert, um die Situation juristisch zu klären. Diese Beiträge werden in den Medien nicht publiziert.

Gesuche für direkte finanzielle Hilfe für Familienferien sollen zwei Monate vor dem Ferienbeginn eingereicht werden. Der Gesuchsteller erhält innerhalb von drei Wochen schriftlich einen Bescheid. Diese Beiträge werden in den Medien nicht publiziert.

Gesuche:
Gesuchstellung - Projekt
Gesuchstellung - Familienferien mit behindertem Kind

Der Entscheid des Stiftungsrates ist endgültig.

Mit Gewährung eines Beitrages übernimmt die Stiftung keine Verpflichtung auf Genehmigung von Anschlussgesuchen.

 

Der Beitragsempfänger ist zu zweckentsprechender Mittelverwendung verpflichtet. Ein positiver Entscheid der Stiftung kann mit Auflagen verbunden werden.

Die Beitragsempfänger sind verpflichtet, die Stiftung vor jeder wesentlichen Veränderung des Vorhabens (Projektierung, Hilfeleistung, Familienferien, etc.) bezüglich Inhalt, Termine und Mittelverwendung schriftlich zu informieren.

Die Stiftung kann vom Beitragsempfänger einen Bericht oder einen Nachweis über die Verwendung der Spende verlangen.

Falls das Projekt mehr als ein Jahr dauert, ist nach dem ersten Jahr unaufgefordert ein Zwischenbericht einzureichen.

Noch kein Text vorhanden.

 

 

Bei missbräuchlicher Verwendung des Beitrages oder bei einem Verstoss gegen diese Richtlinie hat die Stiftung das Recht, bereits geleistete Beiträge zurückzufordern und allenfalls notwendige weitere Massnahmen zu treffen, welche die stiftungskonforme Verwendung des Beitrages sicherstellt. Die Stiftung übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Realisation der Spende.

Die Stiftung ihrerseits verpflichtet sich, ihr Kontrollrecht nicht unverhältnissmässig einzufordern sowie gegenüber Dritten Diskretion zu wahren.

Der Beitragsempfänger verweist in seinen eigenen Publikationen in geeigneter Form auf die Unterstützung seitens der Stiftung. Das dabei zu verwendende Logo ist bei der Geschäftsstelle der Stiftung zu beziehen.

Diese Richtlinie wurde vom Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 20.05.2014 genehmigt und in Kraft gesetzt.

 

 

 
 
Bankangaben

 

Konto:
Stiftung KINDER-BRÜCKE
Kirchstrasse 5
9326 Horn
IBAN:
CH91 8080 8004 7521 7095 9
BIC:
RAIFCH22

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Stiftung KINDER-BRÜCKE, Kirchstrasse 5, 9326, Horn, Schweiz, 071 846 88 65, stiftung@kinder-bruecke.ch
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