Stiftung KINDER-BRÜCKE
Kirchstrasse 5
9326 Horn
071 846 88 65
stiftung@kinder-bruecke.ch

Einreichefrist:

Gesuche um Beiträge sind grundsätzlich bereits in der Planungsphase schriftlich einzureichen, jedoch spätestens zwei Monate vor Ferienbeginn.

Inhalt:

In jedem Gesuch müssen alle notwendigen Angaben enthalten sein, die eine Beurteilung ermöglichen:

  • Ort, Zeit und Dauer der Ferien (max. 1 Woche)
  • Anzahl der Betreuungspersonen/behinderten Kinder
  • Kostenaufstellung und vorgesehene Finanzierung
  • Die Familienferien werden einmalig im Jahr unterstützt

Kostenbeiträge der Familie:

Jede Familie mit behindertem Kind hat grundsätzlich einen entsprechend den persönlichen Möglichkeiten zu leisten.? Der Beitrag, resp. die Teilfinanzierung durch Stiftung KINDER-BRÜCKE wird individuell bewertet. Die Stiftung übernimmt keine Defizitgarantien oder Nachzahlungen.

Auszahlungen:

Eine Beitragsleistung wird vor dem Ferienbeginn ausbezahlt. Nach den Ferien wird ein Nachweis verlangt (schriftlich).

Weiteres:

Bitte beachten Sie die Richtlinie.

 

Richten Sie Ihren Antrag an:

Stiftung KINDER-BRÜCKE
Kirchstrasse 5
9326 Horn
Schweiz
071 846 88 65
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Bankangaben

 

Konto:
Stiftung KINDER-BRÜCKE
Kirchstrasse 5
9326 Horn
IBAN:
CH91 8080 8004 7521 7095 9
BIC:
RAIFCH22

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Stiftung KINDER-BRÜCKE, Kirchstrasse 5, 9326, Horn, Schweiz, 071 846 88 65, stiftung@kinder-bruecke.ch
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