Einreichefrist:
Gesuche um Beiträge sind grundsätzlich bereits in der Planungsphase schriftlich einzureichen, jedoch spätestens zwei Monate vor Ferienbeginn.
Inhalt:
In jedem Gesuch müssen alle notwendigen Angaben enthalten sein, die eine Beurteilung ermöglichen:
- Ort, Zeit und Dauer der Ferien (max. 1 Woche)
- Anzahl der Betreuungspersonen/behinderten Kinder
- Kostenaufstellung und vorgesehene Finanzierung
- Die Familienferien werden einmalig im Jahr unterstützt
Kostenbeiträge der Familie:
Jede Familie mit behindertem Kind hat grundsätzlich einen entsprechend den persönlichen Möglichkeiten zu leisten.? Der Beitrag, resp. die Teilfinanzierung durch Stiftung KINDER-BRÜCKE wird individuell bewertet. Die Stiftung übernimmt keine Defizitgarantien oder Nachzahlungen.
Auszahlungen:
Eine Beitragsleistung wird vor dem Ferienbeginn ausbezahlt. Nach den Ferien wird ein Nachweis verlangt (schriftlich).
Weiteres:
Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Richten Sie Ihren Antrag an:
9326 Horn
Schweiz
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!